Das Grundprinzip und die Herangehensweise der einzelnen Suchmaschinen ist weitestgehend identisch oder zumindest recht ähnlich. Die Unterschiede liegen oftmals in den verschiedenen Algorithmen, die bei der Auswertung der Suchmaschinenergebnisse zum Einsatz kommen. So verwendet Google beispielsweise einen patentierten »PageRank-Algorithmus«, mit welchem die Linkpopularität einer Seite berechnet wird. Die von uns durchgeführten SEO-Maßnahmen wirken sich jedoch bei allen Suchmaschinen gleichermaßen vorteilhaft aus. Sollten Sie noch Fragen zur Suchmaschinenauffindbarkeit Ihrer Website haben, so können Sie gerne einen Termin mit Ihrem Kundenberater über Ihr Kundendashboard vereinbaren.
Der Text unter dem Suchergebnis bei Google oder auch anderen Suchmaschinen wird durch den jeweils genutzten Algorithmus vorgegeben und kann in der Regel nicht nach Belieben geändert werden. Voraussetzung für eine mögliche Anpassung der Textinhalte ist, dass die jeweilige Seite für das CMS freigeschaltet wurde. Sollten Sie Interesse an der Freischaltung von weiteren Produktseiten für das CMS oder an neuen suchmaschinenoptimierten Inhaltstexten von unserer Online Redaktion haben, so vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Ihrem Kundenberater.
Die Anmeldung bei Google erfolgt unmittelbar nach der Onlinestellung Ihrer Website. In der Regel wird ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten benötigt, bis eine neu erstellte Website sich vollumfänglich im sogenannten Google-Index platziert hat. Dies hat den Hintergrund, dass sich eine neu erstellte Website erst bei Google etablieren und bewähren muss. Der hier zum Einsatz kommende Google-Algorithmus belohnt unter anderem die Nachhaltigkeit einer Internetpräsenz. Zudem spielen Aspekte wie kontinuierlich gute User-Signale bei bestimmten Keywords sowie stetige Suchanfragen nach dem jeweiligen Domain- bzw. Markennamen eine Rolle.
Sollten Sie nach mehr als 6 Monaten mit der Auffindbarkeit bei Google unzufrieden sein, wenden Sie sich am besten an Ihren Kundenberater, um der möglichen Ursache auf den Grund zu gehen und um das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine entsprechende Terminanfrage lässt sich schnell und einfach über Ihr Kundendashboard durchführen.
Ja, jede neue Webseite wird von uns bei Google angemeldet. Sie müssen hierfür nichts weiter tun.
Eine Anmeldung ist bei Google und auch weiteren Suchmaschinen ist völlig ausreichend.
Zu den wichtigsten Suchmaschinen in Europa zählen unter anderem Google, Bing, Yahoo oder auch DuckDuckGo.
Die meisten Suchmaschinen nutzen verschiedene Verfahren, um Wörter auf ihren Wortstamm zurückzuführen. Das heißt, aus »fahr« wird »fahren«, aus »Autos« wird »Auto«. Solange ein Nutzer nicht in Anführungszeichen nach „Autos” sucht, ist es in den meisten Fällen irrelevant, ob Sie den Plural oder Singular eines Begriffes nutzen.
Mögliche Änderungswünsche bezüglich der Höhe Ihres Werbebudgets Ihrer Online-Werbeanzeige bei Google können ab dem nächsten Berechnungszeitpunkt berücksichtigt werden. Bitte lassen Sie uns eine kurze schriftliche Nachricht zukommen, sofern Sie Ihr Werbebudget erneut anpassen möchten. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Werbebudget selbstständig in den Ihnen zur Verfügung gestellten Online-Werbesystem wunschgemäß einzustellen.
Aus technischen sowie datenschutzrechtlichen Gründen ist dies nicht möglich. Andernfalls könnten wir keine Gewährleistung bezüglich der Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit Ihrer Website übernehmen. Auf etwaige Fremdzugriffe hätten wir keinen Einfluss, was unter Umständen zur völligen Funktionsunfähigkeit Ihrer Website führen kann. Bitte bedenken Sie auch die Gefahr, dass Dritte über die Zugangsdaten unerwünschte Inhalte auf Ihrer Website implementieren könnten, für die Sie dann unter Umständen verantwortlich gemacht werden. Ferner ist es uns im Falle von Änderungen durch Dritte mittels des FTP-Zugangs vermutlich nicht mehr möglich, unserer Aktualisierungsverpflichtung nachzukommen.
Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass aus den zuvor dargestellten Gründen die Überlassung von FTP-Zugangsdaten nicht Vertragsbestandteil ist. Zudem erachten wir die Überlassung von FTP-Zugangsdaten auch nicht als notwendig. Sofern von Ihrer Seite Änderungsbedarf an Ihrer Website besteht, so empfehlen wir Ihnen, Ihr im vereinbarten Vertragsumfang bereits enthaltenes Aktualisierungsrecht zu nutzen.
Weiterhin werden die FTP-Zugangsdaten nicht benötigt, um von Dritter Seite eine Suchmaschinenoptimierung durchführen zu lassen, da auch dies bereits zum festen Bestandteil Ihres Vertrages mit uns gehört. Eine Optimierung von Dritter Seite würde daher nur zusätzliche Kosten für Sie verursachen und im Ergebnis wohl kontraproduktiv sein, da es wenig Sinn macht, wenn von zwei Seiten aus ohne konkrete Absprache an einer Website optimiert wird.